AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung.
1.2. Die AGB sind auf der Homepage von Adam und e.V. (nachfolgend auch „wir“, „uns“) veröffentlicht.
1.3. Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Käufer die AGB.
2. Veranstaltungsgelände
2.1. Das Veranstaltungsgelände umfasst den gesamten vom Veranstalter gemieteten Bereich.
2.2. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist für Besucher nur während des vom Veranstalter ausgeschriebenen Zeitraums gestattet.
2.3. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket gestattet.
3. Eintrittskarten
3.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundschaft aus, sobald das Feld “Kaufen” angeklickt worden ist. Erst mit Zustimmung und Übersendung des Tickets durch Adam und e.V. oder etwaige Ticketpartner an die Kundschaft kommt ein Vertrag zwischen der Kundschaft und uns zustande
3.1.1. Einmal gekaufte Eintrittskarten können i.d.R. nur nach individueller Rücksprache gegebenenfalls rückerstattet werden. Dies geschieht im Zweifel auf Kulanz von Adam und e.V.. Adam und e.V. ist zur Rückerstattung in der Regel nicht verpflichtet.
3.1.2 Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten können an den Kassen nicht zurückgegeben werden.
3.2. Im Vorverkauf erworbene Eintrittkarten müssen an den Eingängen entwertet werden. Ohne Ticket ist ein Zutritt zum Gelände nicht möglich.
3.3. Eintrittspreise sind im Ticketshop von Adam und e.V. definiert.
3.4. Tickets dürfen durch Kunden für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von Adam und e.V. verwendet werden.
4. Sicherheit
4.1. Zur Gewährleistung eines störungsfreien und geordneten Festivals setzt der Veranstalter Ordner- und Securitypersonal ein.
4.2. Das Sicherheitspersonal hat das Hausrecht.
4.2.1. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
4.3. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Haftung
5.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die
infolge der Lautstärke bei Konzerten oder sonstigen Darbietungen entstehen können.
5.2. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
6. Sicherheitskontrollen
6.1. Beim Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst statt.
6.2. Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Gäste zu überprüfen sowie auf dem gesamten Festivalgelände Gäste bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
7. Verbotene Gegenstände
Gefährliche Gegenstände, wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandeln werden die Gegenstände vom Sicherheitspersonal abgenommen und können auch nach Veranstaltungsende nicht zurückgegeben werden.
8. Zutrittsberechtigungen
8.1. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist ab 16 Jahren gestattet. Unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. eines Elternteiles) erlaubt. Bei Verletzung der Altersgrenze (z.B. durch Betrug) wird ein Hausverbot erteilt. Ein Anspruch auf Ersatz der Eintrittskarte besteht nicht.
8.2. Im Übrigen gelten für alle Veranstaltungen ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
8.3. Verstößt ein Gast gegen die Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen oder der Hausordnung für das Veranstaltungsgelände, so kann der Veranstalter den Gast dauerhaft von dem Betreten des Veranstaltungsgeländes ausschließen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
9. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten komplett entwertet. Es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
10. Parken
10.1. Die vom Veranstalter gestellten Parkplätze sind kostenlos.
10.2. Es werden Ordner eingesetzt, die zu den Hauptverkehrszeiten die Parkplätze zuweisen. Deren Anweisung ist Folge zu leisten
10.3. Die Parkordnung ist zu beachten. Sind durch falsch abgestellte Fahrzeuge Rettungswege oder Wendebuchten verstellt, werden diese Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
10.4. Für Schäden und Diebstahl an Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen abgestellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.
10.5. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
10.6. Als Verkehrs- und Vorfahrtsregeln gelten die in der StVO genannten Regelungen als vereinbart.
11. Allgemeines
11.1. Das Mitbringen von Fremdgetränken in Glasflaschen und das Mitbringen von Gläsern ist verboten.
11.2. Das Mitbringen von Fremdgetränken auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
11.2.1. Getränkeflaschen die von Adam und e.V. herausgegeben werden bleiben im Besitz von Adam und e.V., der Pfand gehört Adam und e.V..
11.2.2. Pfandflaschen und Pfanddosen die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf Adam und e.V. über, Pfandsammeln ist verboten.
11.3. Anfallender Müll ist in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
11.4. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor.
11.5. Für das Verteilen und Auslegen externer Flyer ist eine Genehmigung von Adam und e.V. einzuholen.
11.5.1. Das Bekleben sowie Beschriften von Flächen auf dem Gelände ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 100,- € erhoben. Der Geschädigte stellt Anzeige wegen Sachbeschädigung.
11.5.2. Der private sowie gewerbliche Verkauf von Waren ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
11.6. Geldsammlungen auf dem Gelände sind verboten, Ausnahmegenehmigungen können nur im Vorfeld erteilt werden.
11.7. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung, zur Bewerbung der Veranstaltungen von Adam und e.V. und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters.
12. Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung
12.1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informiert Euch deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.
12.2. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung dar.
12.3. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19- Pandemie), ist das Recht der / des Ticketinhaber*in bzw. Gastes, von dem Vertrag zurückzutreten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die Ticketinhaberin bzw. der Gast kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe von Ziffer (12.2) verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für ihn unzumutbar ist.
Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor im Falle von kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, Pandemien, Epidemien oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.
12.4. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter endgültig abgesagt und hat er diese Absage wie in Punkt 12.3. nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Gastes auf Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Gebühren und etwaige Versandkosten werden nicht erstattet.
13. Allgemeine Hygieneregeln:
13.1. Gäste haften im Rahmen ihrer eigenen Sorgfaltspflicht und tragen Verantwortung für ihre Mitmenschen.
13.2. Gäste, die sich nicht an die Hygienevorschriften halten, können vom Veranstalter vom Gelände verwiesen werden bzw. der Zutritt zum Gelände verwehrt werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Tickets.
13.3. Alle Gäste haben außer an ihrem Sitzplatz grundsätzlich einen FFP2 oder vergleichbaren Mund-/Nasenschutz zu tragen.
13.4. Den Hygieneanweisungen der Verantwortlichen vor Ort haben Gäste Folge zu leisten.
13.5. Aussagen jeglicher Art (auditiv, baulich, visuell) für den notwendigen Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen sind für Gäste einzuhalten.
13.6. Erkrankten Gästen wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt oder sie dürfen vom Gelände verwiesen werden.
13.7. Mit dem Kauf des Tickets verpflichten sich Gäste die Veranstaltung nicht zu besuchen, sofern sie Symptome einer CoVID19-Erkrankung zeigen.
13.8. Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte oder sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat, dem wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt.
13.9. Während der Veranstaltung ist die Bewegung auf ein Notwendiges zu minimieren.
13.10. Die Gäste dürfen sich nur in den vorgegebenen Rundkursen bewegen. Das Einbahnstraßensystem ist strikt einzuhalten.
13.11. Gästen kann der Zugang zu überfüllten Bereichen verwehrt werden.
13.12. Auf Händeschütteln und Umarmen ist während der gesamten Veranstaltung zu verzichten.
13.13. Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten ist eine gründliche Reinigung erforderlich. Auf die übliche Hust- und Niesetikette ist zu achten.
13.14. Gäste sind zur gründlichen Einhaltung der AHA-Regeln verpflichtet.
13.15. Sollten Gäste zeitnah nach der der Veranstaltung positiv auf eine Infektion mit Sars-Cov2 getestet werden, melden sie sich bei den Veranstaltenden und der zuständigen Gesundheitsbehörde.
13.16. Nach Veranstaltungsende ist der Veranstaltungsbereich zu räumen, es ist der nächstgelegene Ausgang zu nutzen, auch wenn dies einen kleinen Umweg bedeutet. Dabei gilt es, Personenansammlungen zu vermeiden. Gleiches gilt für den Nachhauseweg.
13.17. Ein negatives (Schnell)Testergebnis oder eine vollständige Impfung entbinden nicht von den hier genannten allgemeinen Hygienevorschriften.